Transparenz und klare Rahmenbedingungen
AGB – Geführte Jeep-Touren + Besondere Bedingungen für Gruppentouren & Firmenkunden (B2B)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen für die Teilnahme an unseren geführten Jeep Safaris sowie für sämtliche Leistungen von RENT YOUR ADVENTURE.
Sie dienen der transparenten Darstellung unserer Abläufe, Rechte und Pflichten und schaffen eine klare Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Gästen.
Wir empfehlen, die nachstehenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
AGB – Geführte Jeep-Touren
für Privatkunden (B2C) – Stand: 1. Januar 2026
RENT YOUR ADVENTURE
Tina Torinus
Carrer Estanyol 6, 07560 Cala Millor
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geführten Jeep-Touren und Erlebnisfahrten, die von RENT YOUR ADVENTURE angeboten werden, soweit die Buchung durch Privatpersonen (Verbraucher) erfolgt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern eine spanische/englische Übersetzung bereitgestellt wird, dient diese nur der Information; maßgeblich bleibt die deutsche Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung einer geführten Freizeit- und Erlebnisdienstleistung (Jeep-Tour) zu einem festgelegten Termin oder Zeitraum.
Es handelt sich um eine Freizeitdienstleistung, nicht um eine Pauschalreise.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen & Gesundheit
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter Mitfahrer: 3 Jahre, sofern ordnungsgemäß gesichert
Mindestalter Fahrer (Selbstfahrer-Touren): 21 Jahre
Gültiger Führerschein Klasse B seit mindestens 3 Jahren
Die Teilnahme setzt einen allgemein guten Gesundheitszustand voraus. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft, frische Operationen) nehmen nur nach eigener sorgfältiger Prüfung teil.
Sicherheitsrelevante gesundheitliche Einschränkungen sind dem Veranstalter vor Tourbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig sicherheitsrelevante gesundheitliche Einschränkungen vor Tourbeginn verschwiegen hat.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Tour auszuschließen, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt. Bei Verstoß erfolgt sofortiger Ausschluss ohne Erstattungsanspruch.
Den Anweisungen des Guides ist jederzeit Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Sicherheitseinweisung ist verpflichtend.
§ 4 Buchung & Zahlung
Buchungen erfolgen online, telefonisch oder vor Ort.
Mit der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Der vollständige Tourpreis ist vor Tourbeginn zu zahlen.
§ 5 Rücktritt / Stornierung durch den Teilnehmer
Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Es gelten folgende Stornopauschalen auf den Gesamtpreis der Buchung:
bis 14 Tage vor Tourbeginn: 15 %
13–7 Tage vor Tourbeginn: 50 %
ab 6 Tagen / Nichterscheinen: 100 %
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Absage / Änderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter darf Touren aus Sicherheits-, Wetter-, behördlichen oder technischen Gründen absagen oder ändern.
In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder der Tourpreis erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Änderungen der Route oder des Ablaufs aus Sicherheits- oder Organisationsgründen stellen keinen Mangel dar, sofern der Charakter der Tour erhalten bleibt.
§ 7 Sicherheit, Verhalten & Ausschluss
Die Teilnahme an der Sicherheits- und Fahrzeugeinweisung ist verpflichtend.
Insbesondere untersagt bzw. verpflichtend sind folgende Verhaltensregeln:
Alkohol- oder Drogeneinfluss
Nutzung von Mobiltelefonen oder sonstigen elektronischen Geräten während der Fahrt
Missachtung der vorgeschriebenen Abstandsregelung zu vorausfahrenden Fahrzeugen
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes (Anschnallpflicht) während der Fahrt für alle Fahrgäste
Überholen ohne ausdrückliche Anweisung des Guides
Verlassen der vorgegebenen Route
Fahren in gesperrten oder besonders geschützten Natur- oder Umweltzonen
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Sicherheits- und Verhaltensregeln ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschließen.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern der Ausschluss auf einem schuldhaften Verhalten des Teilnehmers beruht.
§ 8 Selbstfahrer-Touren – Kaution, Schäden & Haftung
Bei Touren, bei denen Teilnehmer ein Fahrzeug selbst führen, ist vor Tourbeginn eine Kaution in Höhe von 500,- € zu hinterlegen. Die Kaution kann in bar oder per Kartenblock hinterlegt werden.
Die Kaution dient der Absicherung von Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Anweisungen des Guides, Verkehrsverstöße oder fahrlässiges Verhalten entstehen.
Der Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug oder sonstigem eingesetzten Equipment bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 500,- € je Schadensfall, sofern diese durch unsachgemäße Bedienung oder Missachtung von Anweisungen verursacht wurden.
Vom Fahrer zu tragende Schäden sind insbesondere:
Missachtung von Sicherheits- oder Fahranweisungen
Kupplungs-, Unterboden-, Reifen- oder Felgenschäden infolge unsachgemäßer Fahrweise
Schäden durch Verlassen der freigegebenen Route
Kostenrelevante Sachverhalte sind insbesondere Schäden am Fahrzeug oder Equipment, Abschlepp- und Bergungskosten, Reinigungs- oder Innenraumschäden, verlorene oder beschädigte Fahrzeugschlüssel sowie behördliche Gebühren oder Bußgelder, soweit diese dem Teilnehmer zuzurechnen sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, Schäden zu dokumentieren (Fotos/Videos) und diese als Nachweis heranzuziehen.
Kautionsrückzahlung:
Sofern nach Beendigung der Tour keine Schäden oder sonstigen kostenrelevanten Sachverhalte festgestellt werden, wird die Kaution:
bei Barhinterlegung unmittelbar nach Tourende, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, zurückerstattet,
bei Kartenblock innerhalb von 3 bis 5 Bankarbeitstagen nach Tourende freigegeben.
Sofern Schäden, Verkehrsverstöße oder sonstige kostenpflichtige Sachverhalte festgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten. Eine etwaige Abrechnung erfolgt nach Feststellung der Schadenshöhe. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vorbehalten.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Tourende; bei verzögerter Schadensfeststellung (z. B. Werkstatt-/Gutachtenlaufzeiten) innerhalb angemessener Frist.
§ 9 Verkehrsverstöße, Bußgelder und Abschleppkosten
Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Abschlepp- oder Verwahrkosten, die während der Nutzung des Fahrzeugs entstehen, trägt der jeweilige Fahrer bzw. Teilnehmer.
Der Veranstalter ist berechtigt, erforderliche Teilnehmerdaten an Behörden oder Versicherungen weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung von Verkehrsverstößen oder rechtlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
§ 10 Verspätung & Nichterscheinen
Der vereinbarte Treffpunkt sowie die Check-in-Zeit sind verbindlich.
Bei verspätetem Erscheinen oder Nichterscheinen kann die Teilnahme ausgeschlossen werden.
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen gilt die Buchung als nicht in Anspruch genommen; es gelten die Stornopauschalen gemäß § 5.
§ 11 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten des Teilnehmers oder Dritter entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Bei Selbstfahrer-Touren haftet der Fahrer für Schäden am Fahrzeug, die auf unsachgemäße Bedienung oder Missachtung von Anweisungen zurückzuführen sind.
§ 12 Persönliche Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände (z. B. Handys, Kameras, Taschen), sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters vorliegt.
§ 13 Mängelanzeige
Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich während der Tour dem Guide mitzuteilen, damit Abhilfe möglich ist.
Nachträgliche Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel vor Ort nicht erkennbar war.
§ 14 Foto- & Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken erfolgen nur auf Grundlage einer freiwilligen Einwilligung des Teilnehmers.
Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
§ 15 Notfallmaßnahmen
Der Veranstalter ist berechtigt, im Notfall medizinische Hilfe zu organisieren und erforderliche personenbezogene Daten an Rettungsdienste oder Behörden weiterzugeben, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.jeep-safari.com abrufbar.
§ 17 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart ist, auch wenn der Vertrag im Wege der Onlinebuchung abgeschlossen wurde.
§ 18 Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Königreichs Spanien.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt.
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Besonderen Bedingungen für Gruppentouren/Firmenkunden (B2B) gehen die Besonderen Bedingungen vor.
Besondere Bedingungen für Gruppentouren & Firmenkunden (B2B)
Stand: 1. Januar 2026
§ 1 Anwendungsbereich
Diese besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB bei Buchungen durch Unternehmen, Agenturen oder Veranstalter.
§ 2 Vertragspartner & Verantwortung
Vertragspartner ist das buchende Unternehmen.
Dieses haftet gesamtschuldnerisch für alle Teilnehmer.
Ein verantwortlicher Ansprechpartner ist zu benennen.
§ 3 Zahlung
Rechnungszahlung nach Vereinbarung.
50 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen.
Restzahlung spätestens 21 Tage vor Eventbeginn.
§ 3a Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt,
die Durchführung der Veranstaltung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen oder
nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Rechte bleiben unberührt. Bereits entstandene Stornokosten bleiben von einem Rücktritt unberührt.
§ 4 Stornierung Firmenkunden
Stornierungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Es gelten folgende Stornopauschalen auf den Gesamtpreis der Buchung:
bis 30 Tage vor Termin: 50 %
ab 29 Tage / Nichterscheinen: 100 %
§ 5 Selbstfahrer-Touren & Haftung
Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch für Schäden durch Teilnehmer.
Kautionen und Selbstbeteiligungen gelten entsprechend den Regelungen der AGB.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
§ 6 Verkehrsverstöße und Kostenübernahme
Alle durch Teilnehmer verursachten Verkehrsverstöße, Bußgelder, Abschlepp- oder Folgekosten trägt der Auftraggeber.
Der Veranstalter ist berechtigt, die hierfür erforderlichen Daten weiterzugeben.
§ 7 Wetter, Abbruch & höhere Gewalt
Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen, entscheidet der Veranstalter nach billigem Ermessen über Ersatztermin oder anteilige Erstattung.
Ein Abbruch aufgrund höherer Gewalt begründet keine weitergehenden Schadensersatzansprüche.
§ 8 Haftung (B2B)
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
§ 9 Foto- & Videoaufnahmen (B2B)
Foto- und Videoaufnahmen können für Marketingzwecke genutzt werden, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widerspricht.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen der Teilnehmer vorliegen bzw. informiert die Teilnehmer rechtzeitig über die Möglichkeit des Widerspruchs.
§ 10 Rechtswahl & Gerichtsstand (B2B)
Es gilt spanisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.
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